Fundgrube-Märkte Flohmärkte & Trödelmärkte

Marktordnung

  • Aufbau / Einlass ab 06:00 Uhr
  • Märkte im Freien ohne Voranmeldung, in der Halle aber ratsam.
  • 10 Euro Reinigungskaution, (nur auf den Sonntagsveranstaltungen) die zusammen mit der Standmiete entrichtet werden muss, erhalten Sie nach sauberem Verlassen des Platzes und nach Veranstaltungsende zurück. Wer vor den angegebenen Abbauzeiten abbaut, erhält die Kaution nicht zurück.
  • Kautionsrückgabe nur am Veranstaltungstag und nur bei Vorlage der Kautionsmarke.
  • Standmiete ist immer vor befahren des Veranstaltungsgeländes zu entrichten

Wer Müll und Abfall hinterläßt, erhält Platzverbot und eine Anzeige!

  • Standtiefe Freigelände: bei einer Aufbaulänge von 1m = 1m Tiefe / 2m = 2m Tiefe / 3m = 2,5m Tiefe. Abgerechnet wird immer die längste Standseite ( nicht 1m breit und 3m tief und nur 1m zahlen wollen)
  • Anhänger am Auto oder LKW erlaubt bei entsprechender Aufbaulänge.
  • Kinder bis 14 Jahre: 1-1,5 m Stand und nur mit eigenem Spielzeug, Sachen 3 €. 
    Ausschließlich im Freigelände.
    In den Hessischen Ferien ist der Standplatz GRATIS
  • Private Anbieter   Name und Adresse gut sichtbar am Stand anbringen
  • Gewerbliche Anbieter werden nur mit vorheriger Anmeldung zugelassen und müssen außer    Einzelpreisauszeichnung auch ihre vollständige Anschrift mit Namen am Stand anbringen. Die Reisegewerbekarte ist immer mitzubringen.

Das Anbieten von Waffen, NS-Artikeln, Munition, lebenden Tieren, Pornographie, Plagiaten jeder Art und unverzollten Waren ist verboten.

Bei Artikeln wie Werkzeugen, Messern, Gabeln, Vorlegebestecken...etc., die als Hieb oder Stichwaffe eingesetzt werden könnten, muss der Verkäufer für Sicherheit sorgen.

Nicht in den unmittelbaren Zugriffsbereich stellen.

Lebensmittelverkauf nur mit Gewerbeschein und NUR nach Absprache,keine vor Ort verzehrbare Ware

  • Flugblätter, Handzettel oder ähnliches dürfen nicht verteilt werden.
  • Politik/Glauben Stände dieser Art sind nicht gestattet.
  • Den Anweisungen des Veranstalters und deren Mitarbeitern ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Mit Auffahren auf das Gelände und der Einweisung ist der Platz belegt und die vorher entrichtete Standgebühr wird nicht rückerstattet.
  • Teilnahme und Besuch der Märkte auf eigene Gefahr. Es wird kein Winterdienst durchgeführt.
  • Mit der Standbelegung werden die vorstehenden Bedingungen ausdrücklich anerkannt.

Wir wünschen Allen viel Spaß und Erfolg